Arbeitsstättenrichtlinien

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Ihre Sicherheit und die einwandfreie Einrichtung Ihrer Immobilie ist uns wichtig! Die Arbeitsstättenverordnung enthält genaue Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten.

Zum Beispiel werden maßgebende Angaben zu Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume, Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte gemacht. Das Ziel der ArbStättV ist es, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verhüten, wie z. B. Sturzunfälle auf schadhaften Fußböden und Treppen, Transportunfälle auf ungeeigneten oder zu eng bemessenen Verkehrswegen, schwere Unfälle durch das Zersplittern von Glaswänden oder Erkrankungen durch gesundheitlich unzuträglichen Betriebslärm. Des Weiteren enthält die ArbStättV Angaben zu Luft-, Klima- und Lichtverhältnissen und legt Maßstäbe für einwandfreie soziale Einrichtungen, insbesondere Sanitär- und Erholungsräumen, fest.


Fluchtweg im Treppenhaus mit Feuerlöscher
Deckenschild Notausgang

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Lärm & Lautstärke

Welche Verordnungen gibt es rund um Lärm und Lautstärke im Büro bzw. am Arbeitsplatz?

Raumklima

Welche Verordnungen gibt es, die das Raumklima und Temperatur im Büro bzw. in der Arbeitsstätte betreffen?

Beleuchtung

Welche Verordnungen gibt es zu Licht im Büro bzw. an der Arbeitsstätte? Welche Anforderungen gibt es?

Raummaße

Welche Verordnungen gibt es rund um Raummaße und -fläche am Arbeitsplatz?

 

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst. Allerdings sind die ASR mit Jahresbeginn 2013 ebenfalls ungültig geworden.

Die Angaben in diesen beiden ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien dienen aber weiterhin als „Orientierungswerte“ beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Von den Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber andere, aber ebenso wirksame Maßnahmen trifft, die das gleiche Schutzniveau wie die ASR erreichen.

Im Moment gibt es 18 Technische Regeln für Arbeitsstätten:

ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.5/1,2 Fußböden
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A3.6 Lüftung
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4 Unterkünfte

Technische Regeln für Arbeitsstätten

Arbeitsstättenverordnung fürs Büro

Innerhalb eines Büros kommen die Mitarbeiter nicht mit gefährlichen Materialien oder Maschinen in Kontakt. Nichtsdestotrotz existieren ebenfalls für Büroarbeit Arbeitnehmerschutzregelungen. Wir bieten hier eine Sammlung aller relevanten Spezifika fürs Büro.



Beleuchtung am Arbeitsplatz

Bestimmungen zur Beleuchtung

Grundlegend ist zunächst, dass Arbeitsräume über ausreichend natürliches Licht verfügen müssen. Aus diesem Grund muss die Fensterfläche mindestens 10% der Raumgröße betragen. Reicht die natürliche Beleuchtung nicht aus, müssen die Räume zusätzlich über eine künstliche Beleuchtung verfügen. Dabei sollte die Lichtstärke mindestens 500 Lux betragen. In Ihren Augen klingt dies hoch? Mithilfe von normalen Bürolampen und einer individuell einstellbaren Tischlampe können Sie als Arbeitgeber diese Werte ohne Probleme erreichen.


Lärm im Büro

Höchstzulässige Lärmbelästigung

Gerade bei geistiger Arbeit, wie sie in Büros überwiegend betrieben wird, sollte keine große Geräuschkulisse am Arbeitsplatz herrschen. Der Grenzwert für Lärm bei klassischen Bürotätigkeiten darf grundsätzlich 65 dB(A) nicht übersteigen. Bei kognitiv anspruchsvollen Tätigkeiten sieht die Arbeitsstättenverordnung einen Grenzwert von 50dB(A) vor. Zum Vergleich: Der Geräuschpegel von Regen oder eines Kühlschranks liegt bei 50 Dezibel. Ein Gespräch in normaler Lautstärke beträgt 55 Dezibel.


Raummaße im Büro

Bestimmungen zum Raummaß

Bei der Planung und Möblierung eines Büroraums gilt es verschiedene Flächen zu berücksichtigen: die Stellflächen für Möbel, die Benutzerflächen am Tisch, vor Schränken oder dem Kopierer, die Verkehrswege und die Bewegungsflächen zum Rollen mit dem Bürostuhl. Ungehinderte Bewegungsmöglichkeiten auf den Wegen zum Bildschirmarbeitsplatz, Schränken, Türen und Fenstern sind dabei ebenso wichtig wie ausreichender Platz am Schreibtisch sowie die Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen.


Raumklima im Büro

Raumtemperatur im Büro

In der Arbeitsstättenverordnung gibt es genaue Regelungen, wie viel Grad die Raumtemperatur bei Bürotätigkeiten betragen muss. Und zwar müssen mindestens 19° C und höchstens 25° C herrschen. Die Temperatur im Büro kann aufgrund von extremen Wetterverhältnissen auch einmal unter- oder oberhalb dieser Spanne liegen. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber handeln. Dabei gibt es verschiedene Maßnahmen, die zu ergreifen er verpflichtet ist.


Ergonomische Anforderungen am Arbeitsplatz

Ergonomische Anforderungen an einen Büroarbeitsplatz

Büroarbeitsplätze müssen ergonomisch gestaltet sein. Dies schließt sowohl die technischen Geräte als auch das Mobiliar ein. Darüber hinaus zählt es zu den Pflichten eines Arbeitgebers, seine Mitarbeiter in der ergonomisch richtigen Verwendung der Geräte zu unterweisen. Ebenfalls ein wichtiges Thema in diesem Kontext ist die notwendige Raumgröße, die pro Arbeitsplatz benötigt wird. Die aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien für ein Büro sehen vor, dass ein Bildschirmarbeitsplatz eine Fläche von mindestens acht Quadratmetern aufweisen muss.


Nichtraucherbereich im Büro

Nichtraucherschutz

Im Bereich des Nichtraucherschutzes kamen in den letzten Jahrzehnten verschiedene Änderungen auf. Aktuell gilt im Arbeitnehmerschutzrecht folgende Regelung: Sobald eine Person im Raum Nichtraucher ist, darf innerhalb der Arbeitsträume keiner der Mitarbeiter rauchen! Ein generelles Rauchverbot im gesamten Betrieb ist rechtlich zulässig, da es der gegenwärtigen Gesetzeslage zufolge kein „Recht auf Rauchen“ gibt. Da es hinsichtlich des Rauchens keine genauen gesetzlichen Bestimmungen gibt, muss der Arbeitgeber das Rauchverbot in einer Hausordnung eigenständig festhalten.


Fazit: Spezifika der Arbeitsstättenverordnung fürs Büro

Wie Sie sehen, gilt es auch in Büros hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien einiges zu beachten. Hier haben wir Ihnen auf einen Blick noch einmal die wichtigsten Werte zusammengefasst:

  • Bürofläche: 8 m² (mind. weitere 5 m² pro zusätzlichen Mitarbeiter)
  • Fläche der Fenster: 10 % der Raumfläche
  • Lichtstärke Büroarbeitsplatz: 500 Lux
  • Lärmpegel: <65 dB(A) bzw. 50 dB(A)
  • Raumtemperatur: 19-25° Grad

Ein Arbeitsinspektor überprüft die Einhaltung dieser Richtwerte am Arbeitsplatz. Stellt er dabei Defizite fest, erteilt er zunächst einen Verbesserungsauftrag und leistet Aufklärungsarbeit. Erfolgt im Anschluss keine Verbesserung, erstattet der Arbeitsinspektor eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.


Weitere Fragen zur Büroplanung oder Arbeitsstättenverordnungen?


Sicherheit für Innenausbau und Büroeinrichtung

Büro planen mit coneon

Bei coneon sind die Richtlinien der ArbStättV und der ASR wichtige Bestandteile der Planungen für Innenausbau und Büroeinrichtungen. Ihre Sicherheit und die einwandfreie Einrichtung Ihrer Immobilie ist uns wichtig!

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