Arbeitsstättenrichtlinien rund um Lärm und Lautstärke

Welche Verordnungen gibt es rund um Lärm und Lautstärke im Büro bzw. am Arbeitsplatz?
coneon hat die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber und -nehmer zusammengefasst.

Lärm und Lautstärke sind in Büroräumlichkeiten omnipräsent und können sich hinderlich auf die Konzentration ausüben und im schlimmsten Fall sogar zu gesundheitlichen Gefährdungen und Schäden führen. Gespräche am Nachbararbeitsplatz, Bürogeräte und Klimaanlagen: dies alles kann störende Geräusche produzieren. Auch wenn es keine gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte gibt, so verlangen die Arbeitsstättenrichtlinien bzw. genauer die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) dennoch, den Schalldruckpegel niedrig zu halten. Verschiedene Maßnahmen zum Lärmschutz von Arbeitgeber und Arbeitnehmer können helfen, um die störenden Geräusche auf ein Minimum zu reduzieren.


Bemessung von Lärm am Arbeitsplatz

Der Büroalltag ist geprägt von Telefonaten, Besprechungen und gleichzeitig von der stillen Arbeit am PC. Idealerweise sind sowohl Kommunikation als auch Konzentration gleichermaßen ohne Beeinträchtigung möglich. Ist der Geräuschpegel durch Gespräche und Technik auf lange Sicht zu hoch, kann dies zum Stressfaktor werden und auf Dauer ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen, ähnlich wie beispielsweise falsche Lichtverhältnisse (siehe hierzu auch unsere Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Beleuchtung).

Zur Bemessung des Lärms an der Arbeitsstätte gibt es verschiedene Kenngrößen:

  • Schalldruckpegel:
    Er gibt die Einwirkung von Schall auf den Menschen (Schallimmission) an und dient der Beschreibung der Lautstärke. Der Druck der Schallwellen) ist stark abhängig von der Entfernung zur Schallquelle.
  • Dezibel = dB bzw. dB (A):
    Dezibel ist die logarithmische Maßeinheit des Schalldruckpegels. Die A-Bewertung des gemessenen Schalldruckpegels berücksichtigt die menschliche Hörkurve. Der Mensch hört frequenzabhängig, tiefe Töne werden lauter empfunden als hohe.
  • Schallleistungspegel:
    Er gibt die Stärke der Schallquelle an (Schallemission) und ist maßgeblich zum Vergleich des Lärms von Geräten und Maschinen, z.B. von Druckern.
  • Räumliche Abklingrate der Sprache D2,S:
    Mit steigendem Abstand zu einer Schallquelle sinkt der Schallpegel. Die Architektur des Raumes (Raumform, Möbel, Oberflächenbeschaffenheit etc.) beeinflusst das Maß mit dem der Schallpegel über die Entfernung im Raum abnimmt. Je höher die räumliche Abklingrate ist, desto weniger werden Geräusche der entfernteren Bereiche im Großraumbüro wahrgenommen.
  • Nachhallzeit T:
    Bei der Nachhallzeit handelt es sich um den Zeitraum, der zwischen dem Abschalten der Quelle und der Verringerung der Schallenergiedichte um 60 dB liegt. Dies kennzeichnet die „Halligkeit“ eines Raumes. Für einen angenehmen Geräuschpegel sollte diese möglichst gering sein.
  • Durchschnittsschalldruckpegel –Beurteilungspegel:
    In Bürobereichen hat sich der Begriff Beurteilungspegel etabliert. Um diesen zu ermitteln, wird über einen gewissen Tätigkeitszeitraum der Schalldruckpegel gemessen. Dieser dient als Grenzwert oder als Richtwertangabe.
Büro mit Trennwänden

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Lärm im Büro

Durchschnittspegel für die Gestaltung der Arbeitsplätze

Für die Gestaltung der Arbeitsplätze gibt es hinsichtlich störenden Bürolärms Richtwerte. Die Arbeitsstättenverordnung Anhang Nr. 3.7 (teilweise ergänzt durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR) besagt, dass der Schalldruckpegel so niedrig zu halten ist, wie es in dem jeweiligen Betrieb möglich ist. Für die konzentrierte Arbeit am Büro-Arbeitsplatz müssen sehr viel strengere Maßstäbe herangezogen werden als beispielsweise in handwerklichen Betrieben. Für überwiegend geistige Tätigkeiten wird ein Schalldruckpegel von 40 dB (A) bis 45 dB (A) als geeignet betrachtet. Grundsätzlich sollte dieser so niedrig wie möglich sein, um die psychischen Belastungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.

Fragen rund um die Büroplanung oder Arbeitsstättenverordnungen?


Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze bzw. Arbeitsräume können folgende Durchschnittspegel für die unterschiedlichen Tätigkeiten als Richtlinien angesehen werden:

  • 35 bis 40 dB (A): bei sehr hohen Konzentrationserfordernissen wie bei anspruchsvoller Sachbearbeitung, beim Programmieren oder bei wissenschaftlicher Arbeit
  • 35 bis 45 dB (A): bei konzentrierter, überwiegend geistiger Arbeit
  • 40 bis 45 dB (A): bei notwendiger Kommunikation mit Kunden und Anforderung an eine sehr gute Sprachverständigung
  • 40 bis 50 dB (A): in Call Centern und bei Bildschirmarbeit im gewerblichen Umfeld
  • 45 bis 55 dB (A): bei routinemäßiger Büroarbeit
  • maximal 55 dB (A): bei vorwiegend geistigen Tätigkeiten mit Entscheidungsfindungs- und Problemlösungsaufgaben, Komplexität oder auch Anforderung an gute Sprachverständlichkeit
  • maximal 70 dB (A): bei überwiegend einfachen oder mechanisierten Bürotätigkeiten, die es aber kaum mehr gibt (sinnvoll war diese Angabe bei den Schreibbüros der 70er Jahre)

Beurteilung des Lärmstresses im Büro

Bei einem Beurteilungspegel von maximal 55 dB (A) am Tag ist nach 4 Stunden mit 58 dB (A) die Lärmbelastung erreicht. Bei 61 dB (A) ist dies bereits nach 2 Stunden der Fall. Allerdings berücksichtigt der Tagesdurchschnitt Spitzenbelastungen sowie kurzzeitige laute Phasen nicht.

Weiterhin ist zur Bewertung der Lästigkeit des Lärms die Art der Töne nicht unerheblich. Hohe und schrille Töne werden als unangenehmer als tiefe Töne empfunden. Gespräche und nicht vorhersehbarer Lärm stören am meisten. Allgemeines Rauschen lässt sich hingegen am besten wegstecken. Neben den Geräuschen innerhalb des Büros kann Lärm natürlich auch über Wände und Decken oder Fenster in eine Arbeitsstätte eindringen. Zusätzlich gilt es auch die persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeiter und Wechselwirkungen mit anderen Belastungsfaktoren zu berücksichtigen.

Festgehalten werden muss, dass der Beurteilungspegel für die Einschätzung des Lärmstresses im Büro nur eine begrenzt aussagefähige Angabe macht. Auch unterhalb dieses Richtwertes können Geräusche als sehr unangenehm empfunden werden. Daher müssen bei einer möglichst lärmarmen Büroplanung die einzelnen Arbeitsaufgaben mit ihren speziellen Anforderungen durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Hilfreich kann es hier sein, die Aussagen der Mitarbeiter über die Störungs- und Stresswirkung mit einzubeziehen. Und schließlich sind auch mögliche Vibrationen zu berücksichtigen, die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) festgehalten sind.

Allerdings klingt der Schall im Raum noch nach, wenn die Geräuschquelle selbst bereits versiegt ist. Dies ist die Nachhallzeit. Je niedriger diese Kenngröße ist, desto weniger „hallig“ ist der Raum und desto besser ist die Sprachverständlichkeit. Der Anteil der schallabsorbierenden Flächen prägt die Nachhallzeit. Wenn Sie ein Büro planen, können Sie diese im Vorfeld berechnen. Gerade in Arbeitsstätten, in denen viel gesprochen wird, ist dies relevant. Die DIN EN ISO 9241 Teil 6 fordert in Räumen eine maximale Nachhallzeit von 200 Kubikmetern von 0,6 Sekunden.

Direktschall im Büro
Lärm im Gruppenbüro

VDI-Richtlinie

Inwieweit Sprache noch verständlich sein darf, um bei geistiger Arbeit nicht als störend empfunden zu werden, wird in der neu aufgelegten VDI-Richtlinie 2569 festgelegt, die allgemeine Arbeitsstättenrichtlinien ergänzt. Hier werden Untersuchungen angeführt, die besagen, dass „eine als schlecht empfundene akustische Qualität eines Raums weniger auf den Gesamtstörschalldruckpegel als auf eine fehlende akustische Privatsphäre“ zurückzuführen sei. Als Konklusion definiert die VDI-Richtlinie raumakustische Qualitätsklassen für Großraumbüros. So ist beispielweise für Vertrieb, Verwaltung, Konstruktion oder auch Call Center die mittlere Qualitätsklasse B maßgeblich.


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