Welche Verordnungen gibt es rund ums Licht im Büro bzw. an der Arbeitsstätte? Welche Anforderungen gibt es an die Beleuchtung? coneon hat die wichtigsten Informationen für Arbeitgeber und -nehmer zusammengefasst.
Der Arbeitgeber hat für Blendfreiheit, ausgewogene Ausleuchtung des Raumes, begrenzte Kontraste im direkten Blickfeld, individuelle Einstellbarkeit, ausreichende Beleuchtungsstärke, Tageslicht und Sonnenschutz zu sorgen. Das besagt die europäische Norm DIN EN 12464. Auch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Abschnitt A3.4, sowie die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) setzen sich im Detail mit den Anforderungen auseinander.
Denn das richtige Licht in Büroräumlichkeiten und Arbeitsstätten kann zum einen die Arbeitsleistung steigern. Andererseits ist es auch für den Gesundheitsschutz wichtig. Immerhin beugt es gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Kopfschmerzen, Augenbeschwerden, Nackenverspannungen, Nervosität und Ermüdungserscheinungen vor. So lassen sich auch die Krankentage von Mitarbeitern reduzieren.
Bei sichtbarem Licht handelt es sich um elektromagnetische Wellen im Spektrum von 380 bis 780 Nanometer. Die Lichtfarbe (Farbtemperatur) wird in Kelvin und die Helligkeit (Beleuchtungsstärke) in Lux gemessen. Zur Orientierung: An einem sonnigen Tag kann im Freien die Beleuchtungsstärke 100.000 Lux betragen, bei dunklen Regenwolken circa 1000 Lux. Und herkömmliche Leuchtstofflampen haben normalerweise neutralweiße Lichtfarben von 4000 Kelvin, tageslichtweiße Lampen 5000-6000 Kelvin.
Es ist allgemein bekannt, dass schlechte Lichtverhältnisse am Arbeitsplatz Kopfschmerzen und Augenprobleme bereiten, die Immunabwehr schwächen, die Konzentrationsfähigkeit beeinflussen und zu rascher Ermüdung führen. Doch woran liegt das?
Nur ein Bruchteil des Lichteinflusses dient dem Sehvorgang. Der überwiegende Teil gelangt in den Organismus. Dort kurbelt er den Stoffwechsel an, regelt den Hormonhaushalt, das Immunsystem, den Zellstoffwechsel sowie Atmung, Puls und Körpertemperatur. Herkömmliche Leuchtstoffröhren etwa sorgen auch tagsüber für die Produktion des Hormons Melatonin, was zu Müdigkeit führt. Zudem gerät auch das Stresshormon Cortisol verstärkt in die Blutbahn. Dieser Mix aus körpereigenen Aufputsch- und Beruhigungsmitteln sorgt für gesundheitliche Probleme und Leistungsabfall.
Wichtig ist zudem eine gleichmäßig helle Arbeitsstätte ohne dunkle Zonen. Das entlastet das Auge, da es sich nicht ständig neu einstellen muss. Gleichzeitig sollte ein gewisses Maß an Schattigkeit vorliegen. Auch Blendung führt zur Beeinträchtigung der Augenleistung, was zu Kopfschmerzen oder Konzentrationsschwierigkeiten führt. Sowohl Direktblendung (durch helle Lampen oder Fenster im Blickfeld) als auch Reflexblendung (Spiegelung von Lichtquellen auf dem Bildschirm) sind zu vermeiden.
Fragen rund um die Büroplanung oder Umsetzung der Arbeitsstättenverodnung?
Ausreichend Tageslicht sowie eine Sichtverbindung nach außen sind zentrale Punkte der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie der DIN EN ISO 9241 Teil 6. Es trägt entscheidend zum menschlichen Wohlbefinden sowie zum Leistungsvermögen bei. Die sich während des Tages ändernde natürliche Beleuchtung gilt als Signalgeber für den biologischen Rhythmus. Die wechselnden Lichtstimmungen stellen wichtige Voraussetzungen für das Funktionieren der inneren Uhr und damit einhergehend für die hormonelle Steuerung des Menschen dar.
Mit Hilfe des Tageslichtquotienten können Fachleute feststellen, wie hoch der Anteil des Tageslichts im Raum ist. Dazu wird das Verhältnis von Beleuchtungsstärke an einem Punkt im Innenraum zur Beleuchtungsstärke im Freien gemessen. In kleinen Räumen sollte der Tageslichtquotient bei mindestens zwei Prozent liegen.
Je weniger Tageslicht vorhanden ist, desto häufiger treten Gesundheitsstörungen auf. Deshalb ist eine bestmögliche Nutzung wichtig: Es sollte möglichst weit in die Büroräume hineinfallen. Da weniger die Helligkeit als die spektrale Zusammensetzung der Lichtfarbe eine Rolle spielt, stellt künstliches Licht, bei dem nur ein eingeschränktes Lichtspektrum zum Einsatz kommt, keinen adäquaten Ersatz dar. Aus diesem Grund sollte bei geringem Anteil an Tageslicht die Wahl auf künstliches Vollspektrumlicht fallen.
Insbesondere Sonnenlicht wirkt sich positiv auf den menschlichen Körper und auch auf die Psyche aus. Von einem gut geregelten Sonnenlichteinfall gehen anregende Wirkungen auf den Menschen aus, da unterschiedliche Helligkeiten und Farbigkeiten im Tagesrhythmus erhalten bleiben. Blendschutz am Bildschirmarbeitsplatz sollte deshalb idealerweise das Tageslicht nicht vollständig ausschließen, um den psychologischen Kellereffekt zu vermeiden.
Blendet das Sonnenlicht allerdings extrem, belastet dies enorm die Augen und schränkt langfristig die Sehfunktionen ein. Zudem treten häufig Kopfschmerzen auf und die Konzentrationsfähigkeit sinkt. Am Bildschirm haben kleinste Blendungen auch deshalb große Wirkung, weil man unbewusst eine Körperhaltung einnimmt, um ihnen auszuweichen. Das aber führt zu Fehl- und Zwangshaltungen, die Verspannungen in Schultern, Nacken und Rücken auslösen.
Somit müssen alle Räume, in denen sich Arbeitsplätze mit Bildschirmen befinden, mit geeigneten verstellbaren Lichtschutzvorrichtungen ausgerüstet sein. Bei der Wahl der passenden Lichtschutzvorrichtungen spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, etwa die klimatischen Bedingungen (siehe hierzu auch die Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Temperatur und Klima), die Bauart des Gebäudes sowie der Anteil der Fensterflächen, ihre Verglasungsart und ihre Ausrichtung. Dabei stehen verschiedene Vorrichtungen gegen unerwünschten Lichteinfall zur Wahl:
Vielfach in der Praxis bewährt hat sich eine Kombination von außen und von innen liegenden Sonnenschutzvorrichtungen. Beispielsweise waagerechte Lamellen außerhalb der Fenster plus senkrechte Lamellen von innen. Um Blendungen zu vermeiden, sollte beispielsweise der Schreibtisch bzw. der Arbeitsplatz parallel zur Fensterfront stehen. Geeignete Lichtschutzvorrichtungen sollten also:
In der Regel ergänzt künstliches Licht das Tageslicht in Arbeitsräumen bzw. an Arbeitsstätten. Nach Berücksichtigung einiger Faktoren sind eine Schonung der Augen und eine Förderung der Leistungsfähigkeit möglich.
Der Raum sollte beispielsweise gleichmäßig hell sein, aber weder zu grell noch zu dunkel ausgeleuchtet sein. Die Beleuchtungsstärke muss auf die jeweilige Arbeitsaufgabe abgestimmt sein bzw. bei wechselnden Aufgaben angepasst werden können. Das Lesen von Papier oder Bildschirm ist beispielsweise im Bereich von 500 bis 1.000 Lux möglich. Darüber hinaus ist das individuelle Sehvermögen ein weiterer Faktor. Ältere Menschen beispielsweise benötigen mit 750-1500 Lux mehr Helligkeit. Hinweis: Verzichtet man auf die Raumbeleuchtung bei Dunkelheit, weil der Bildschirm als hell genug empfunden wird, führt dies zu einer schnelleren Ermüdung.
Grundsätzlich gibt es folgende Unterscheidung bei künstlichem Licht:
Besonders empfehlenswert ist biologisch wirksames Licht. Das bedeutet, dass das Licht hell genug ist, flächig von oben und von vorne einfällt, dem Tageslichtspektrum mit seinem Blauanteil ähnelt und sich tageszeitgemäß farblich anpasst. Leuchten, bei denen sich die Lichtfarbe zwischen warmweiß und tageslichtweiß nach Bedarf einstellen lässt, sind hier eine Möglichkeit. Noch besser sind dynamische Beleuchtungssysteme auf LED-Basis. Diese simulieren das Tageslicht vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang. Das heißt, die Farbtemperatur variiert von Warmweiß bis zum Tageslichtweiß und die Beleuchtungsstärke verändert sich auf einer Skala von 500 bis 1.500 Lux. So passt sich die Beleuchtung dem circadianen Rhythmus des Menschen an.
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Ein optimales Beleuchtungskonzept ist die Kombination aus einer direkten und einer indirekten Grundbeleuchtung sowie einer direkten Platzbeleuchtung. Ersteres ermöglicht eine gute Ausleuchtung des Raumes und ein angenehm gleichmäßiges Licht. Die individuelle Platzbeleuchtung überlässt dem Mitarbeiter die Freiheit, die Lichtstärke den eigenen Bedürfnissen und der jeweiligen Tätigkeit anzupassen. Dieser Punkt sollte Teil der Büroplanung sein.
Direkt strahlende Beleuchtungssysteme erhellen die Arbeitsflächen von oben. Die Anbringung erfolgt seitlich über dieser, um Reflexblendungen auf dem Bildschirm zu vermeiden. Eine reine Direktbeleuchtung, die von der Decke Schreibtische erhellen soll, ist aus energetischer Sicht ungünstig. Außerdem ist dies nicht ausreichend individuell anpassbar.
Eine ergonomisch günstigere Lösung stellt eine indirekte Allgemeinbeleuchtung dar, denn sie vermeidet Blendungen. Eine reine Indirektbeleuchtung nutzt Decke und Wandflächen zur Reflexion. Allerdings kann die Lichtatmosphäre diffus und schattenarm sein und so einen monotonen Raumeindruck vermitteln, während die Decke zu hell ist.
Eine Kombination aus indirekter und direkter Beleuchtung vereinbart bei guter Ausführung die Vorteile beider Beleuchtungskonzepte: gute Ausleuchtung des Raumes und reflexfreie Beleuchtung. Bei der Integration von individuell einstellbaren Arbeitsplatzleuchten hat der Beschäftigte die Möglichkeit, das Licht seinen eigenen Bedürfnissen und der jeweiligen Arbeitsaufgabe anzupassen.
Eine Mischung aus indirekter und direkter Allgemeinbeleuchtung sowie individuell einstellbarer Arbeitsplatzbeleuchtung ist ergonomisch zu empfehlen. Die Einzelplatzbeleuchtung ermöglicht dem Beschäftigten besser, das Licht seinen eigenen Bedürfnissen und der jeweiligen Arbeitsaufgabe anzupassen. Die Arbeitsplatzleuchte sollte dafür in mehreren Punkten bewegbar und dimmbar sein.
Für eine angenehme Beleuchtung an der Arbeitsstätte sorgen weiterhin Tageslichtlenkungssysteme in Form von Spiegeln und Prismen. Diese können den Anteil von Tageslicht insbesondere in den Räumen erhöhen, die keine ausreichende Tageslichtversorgung haben.
Über Sensoren erfassen dynamische, tageslichtgesteuerte Lichtsteuerungssysteme die Anwesenheit von Beschäftigten. Dies ermöglicht die Einstellung individueller Beleuchtungsniveaus und trägt auf diese Weise auch zur Energieeinsparung bei. Unterschiedliche Farbtöne und Farbintensitäten über den Tag hinweg erzeugen eine Dynamik, die dem natürlichen Tageslicht entspricht.
Energiewirtschaftlich günstig ist es, nicht notwendige künstliche Beleuchtung zu vermeiden. Allerdings sollte dies auf keinen Fall zur Vernachlässigung wichtiger ergonomischer Richtlinien für eine gute Beleuchtung bei der Bildschirmarbeit führen. Energiesparend und gleichzeitig ergonomisch sind folgende Maßnahmen:
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Aber nicht nur die eigentliche Beleuchtung, sondern auch die farbliche Gestaltung der Räume trägt zur Raumhelligkeit bei. So entsteht ein umso hellerer Raumeindruck, je höher die Lichtreflexionsgrade (der Reflexionsgrad ist ein Maß der Oberflächenhelligkeit) der Decken, Wände, Arbeitsflächen und des Mobiliars sind. Böden hingegen sollen dunkler sein. Allerdings können reinweiße Wänden schon zu hell und blendend wirken. Empfehlenswert sind daher helle gedeckte Farben und matte Oberflächen.
Gerade die Beleuchtung spielt am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle. Ansätze, die die Augen schonen und für eine bessere Konzentrationsfähigkeit sorgen, gibt es wie oben beschrieben viele. Hier ist ein kombinierter Ansatz aus der passenden Büroplanung und Berücksichtigung individueller Anforderungen zu empfehlen (siehe hierzu auch ergänzend die Arbeitsstättenrichtlinien bezüglich Raummaßen und Fläche). Allerdings sind die Punkte der ASR nicht zwingend umzusetzen, wenn es sogenannte betriebstechnische Besonderheiten gibt. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber können dann andere Maßnahmen zum Tragen kommen.
Die Faktoren rund um das Licht am Arbeitsplatz gemäß Arbeitsstättenverordnungen und –richtlinien haben wir hier noch einmal in Kürze zusammengefasst:
Übrigens: Das Thema Sicherheit und Sicherheitsbeleuchtung spielt in Arbeitsstättenrichtlinien und in den technischen Regeln natürlich auch eine Rolle. In den ASR gibt es dafür sogar einen eigenen Abschnitt: A3.4/3.
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