Welche Verordnungen gibt es rund um Lärm und Lautstärke im Büro und am Arbeitsplatz? Wie kann Arbeitsschutz für Lärm aussehen und was tut man gegen Lärm im Büro?
Lärm und Lautstärke sind in vielen Büroräumlichkeiten omnipräsent und können sich hinderlich auf die Konzentration auswirken und im schlimmsten Fall sogar zu gesundheitlichen Gefährdungen und Schäden führen. Gespräche am Nachbararbeitsplatz, Bürogeräte, Klimaanlagen und telefonierende KollegInnen: dies alles kann störende Geräusche produzieren. Verschiedene Maßnahmen zum Lärmschutz am Arbeitsplatz durch ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen können helfen, um unangenehmen Lärm zu reduzieren.
Der Büroalltag ist geprägt von Telefonaten, Besprechungen und spontanem Austausch, aber auch von der konzentrierten Einzelarbeit. Idealerweise sind sowohl Kommunikation als auch Konzentration gleichermaßen ohne Beeinträchtigung möglich. Ist der Geräuschpegel durch Gespräche und Technik auf lange Sicht zu hoch, kann dies jedoch zum Stressfaktor werden und auf Dauer ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Für die Gestaltung der Arbeitsplätze gibt es hinsichtlich störenden Bürolärms Richtwerte. Laut Arbeitsstättenverordnung Anhang Nr. 3.7 (teilweise ergänzt durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, ASR) wird für überwiegend geistige Tätigkeiten wie die konzentrierte Arbeit am Büro-Arbeitsplatz ein Schalldruckpegel von 40 dB (A) bis 45 dB (A) als geeignet angesehen. Dieser sollte grundsätzlich so niedrig wie möglich sein, um psychische Belastungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
Fragen rund um die Büroplanung oder Arbeitsstättenverordnungen?
Für geistige Tätigkeiten wird ein Schalldruckpegel von 40–45 dB(A) empfohlen. Zum Vergleich - wie laut sind 40 dB? – das entspricht ungefähr einem leisen Gespräch oder dem Summen eines Kühlschranks.
Ein Beurteilungspegel von 55 dB(A) kann bereits als grenzwertig gelten. Steigt der Pegel kurzzeitig auf 58 dB(A), wird die Belastungsgrenze nach vier Stunden erreicht, bei 61 dB(A) schon nach zwei Stunden. Allerdings berücksichtigt der Tagesdurchschnitt Spitzenbelastungen sowie kurzzeitige laute Phasen nicht.
Weiterhin ist zur Bewertung der Lästigkeit des Lärms die Art der Töne nicht unerheblich. Hohe und schrille Töne werden als unangenehmer als tiefe Töne empfunden. Gespräche und nicht vorhersehbarer Lärm stören am meisten Gleichmäßiges Rauschen wird dagegen besser toleriert. Neben den Geräuschen innerhalb des Büros kann Lärm auch über Wände und Decken oder Fenster in eine Arbeitsstätte eindringen. Zusätzlich gilt es, die persönlichen Voraussetzungen der Mitarbeitenden und Wechselwirkungen mit anderen Belastungsfaktoren zu berücksichtigen.
Festgehalten werden muss, dass der Beurteilungspegel für die Einschätzung des Lärmstresses im Büro nur eine begrenzt aussagefähige Angabe macht. Auch unterhalb dieses Richtwertes können Geräusche als sehr unangenehm empfunden werden. Daher müssen bei einer möglichst lärmarmen Büroplanung die einzelnen Arbeitsaufgaben mit ihren speziellen Anforderungen durch die Arbeitgebenden berücksichtigt werden. Hilfreich kann es hier sein, die Aussagen der Mitarbeitenden über die Störungs- und Stresswirkung mit einzubeziehen. Und schließlich sind auch mögliche Vibrationen zu berücksichtigen, die in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) festgehalten sind.
Allerdings klingt der Schall im Raum noch nach, wenn die Geräuschquelle selbst bereits versiegt ist. Dies ist die Nachhallzeit. Je niedriger diese Kenngröße ist, desto weniger „hallig“ ist der Raum und desto besser ist die Sprachverständlichkeit. Der Anteil der schallabsorbierenden Flächen prägt die Nachhallzeit. Die DIN EN ISO 9241 Teil 6 fordert in Räumen eine maximale Nachhallzeit von 200 Kubikmetern von 0,6 Sekunden.
Die Nachhallzeit bildet einen entscheidenden Faktor für gute Akustik im Büro. Je kürzer sie ist, desto besser ist die Sprachverständlichkeit.
Die VDI-Richtlinie 2569 ergänzt die allgemeinen Arbeitsstättenrichtlinien und legt Qualitätsklassen für Raumakustik fest. Entscheidend ist nicht nur die Gesamtlautstärke, sondern auch die akustische Privatsphäre. Besonders in Großraumbüros gilt eine mittlere Qualitätsklasse B als Maßstab (z. B. in Verwaltung, Vertrieb oder Call Centern).
Inwieweit Sprache noch verständlich sein darf, um bei konzentrierter Arbeit nicht als störend empfunden zu werden, wird in der VDI-Richtlinie 2569 festgelegt, die allgemeine Arbeitsstättenrichtlinien ergänzt. Hier werden Untersuchungen angeführt, die besagen, dass eine als „schlecht“ empfundene akustische Qualität eines Raums weniger durch den Gesamtstörschalldruckpegel, sondern vor allem durch mangelnde akustische Privatsphäre verursacht wird – also durch zu hohe Sprachverständlichkeit zwischen Arbeitsplätzen. Als Konklusion definiert die VDI-Richtlinie raumakustische Qualitätsklassen für Büroräume. So ist beispielweise für Vertrieb, Verwaltung, Konstruktion oder auch Call Center die mittlere Qualitätsklasse B maßgeblich.
Für überwiegend geistige Tätigkeiten liegt der empfohlene Grenzwert laut Arbeitsstättenverordnung bei 40–45 dB(A). Ab 55 dB(A) im Büro spricht man von einer kritischen Belastung, die Stress und gesundheitliche Probleme verursachen kann.
Unter Lärm-Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören technische Lösungen (wie etwa Schalldämmung oder Akustikdecken), organisatorische Maßnahmen (etwa Ruhebereiche und eine entsprechende Etikette) und persönliche Schutzmaßnahmen.
Ein Pegel von 40 dB entspricht in etwa einem leisen Gespräch oder dem Summen eines Kühlschranks. In Büros gilt dieser Wert als Richtgröße für konzentriertes Arbeiten.
Wirksame Maßnahmen sind unter anderem Akustik-Elemente wie Deckensegel oder Wandabsorber, Teppiche, Trennwände sowie eine durchdachte Raumplanung. Auch angepasste Verhaltensregeln tragen dazu bei, Büro Lärm zu reduzieren.
Eine zu hohe Lautstärke beeinträchtigt die Konzentration, erhöht den Stresslevel und kann langfristig zu gesundheitlichen Schäden führen. Daher ist es wichtig, bei der Büroplanung auf gute Raumakustik und Lärmschutz Arbeitsplatz zu achten.
Trotz eingehaltener Grenzwerte kann Büro Lärm für viele Mitarbeitende belastend sein. Daher sind individuelle Lösungen und Lärmschutz am Arbeitsplatz essenziell. Ein durchdachtes Bürokonzept, das Raumakustik, Zonierung und Arbeitsweise von Beginn an berücksichtigt, ist deshalb entscheidend. Durch eine gezielte Akustikplanung, Materialwahl und ein auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden angepasstes Raumkonzept lässt sich die Geräuschkulisse wirksam reduzieren – und ein Umfeld schaffen, in dem Kommunikation möglich bleibt, ohne Konzentration zu stören. So kann eine leistungs- und gesundheitsfördernde Arbeitswelt entstehen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.
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