Arbeitsstättenrichtlinien

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Alle Vorschriften für Büro, Fläche, Beleuchtung & ASR

Die Arbeitsstättenrichtlinien regeln, wie Arbeitsplätze gestaltet sein müssen, damit sie sicher, gesund und funktional sind. Sie basieren auf der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert.

Damit bilden sie die Grundlage für die Planung und den Betrieb von Arbeitsstätten, von klassischen Büroarbeitsplätzen bis hin zu komplexen Arbeitsumgebungen.

In diesem Beitrag finden Sie alle relevanten Anforderungen verständlich erklärt – inklusive konkreter Orientierungswerte und deren Einordnung in die Praxis.


Was sind Arbeitsstättenrichtlinien?

Arbeitsstättenrichtlinien sind Vorschriften zur Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Sie basieren auf der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisiert.

Ziel ist es, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden dauerhaft gewährleistet sind. Dabei geht es nicht nur um Unfallvermeidung, sondern gerade im Kontext von Arbeitswelten auch um Faktoren wie Ergonomie, Lichtqualität, Raumklima und Akustik.

Sicherheit und die einwandfreie Einrichtung von Immobilien sind essenziell. Die Arbeitsstättenverordnung enthält genaue Vorgaben hinsichtlich der Ausgestaltung von Arbeitsstätten.

So werden etwa maßgebende Angaben zu Verkehrswege, Fluchtwege, Lagerräume, Maschinenräume, Sozialräume, Pausenräume, Erste-Hilfe-Räume sowie Unterkünfte gemacht. Das Ziel der ArbStättV ist es, Mitarbeitende in Arbeitsstätten und Büroräumen zu schützen und Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten zu verhüten, wie beispielsweise Sturzunfälle auf schadhaften Fußböden und Treppen, Transportunfälle auf ungeeigneten oder zu eng bemessenen Verkehrswegen, schwere Unfälle durch das Zersplittern von Glaswänden oder Erkrankungen durch gesundheitlich unzuträglichen Betriebslärm. Des Weiteren enthält die ArbStättV Angaben zu Luft-, Klima- und Lichtverhältnissen und legt Maßstäbe für einwandfreie soziale Einrichtungen, insbesondere Sanitär- und Erholungsräumen, fest.


Modernes Büro mit Glaswänden um hellen Konferenzraum und Pflanze
Notausgangssschild an Decke Pfeil nach rechs

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Die rechtliche Grundlage

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist die verbindliche gesetzliche Grundlage für die Gestaltung von Arbeitsstätten in Deutschland. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, Arbeitsplätze so einzurichten und zu betreiben, dass keine Gefährdung für die Beschäftigten entsteht.

Sie definiert grundlegende Anforderungen an:

  • Raumabmessungen und Flächen
  • Verkehrs- und Fluchtwege
  • Beleuchtung und Sichtverbindung nach außen
  • Raumklima und Lüftung
  • Lärmbelastung
  • Sanitär- und Pausenräume

Die konkrete Ausgestaltung wird durch die ASR näher bestimmt.


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Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie haben die Arbeitsstätten-Richtlinien zur alten Arbeitsstättenverordnung von 1975 abgelöst. Allerdings sind die ASR mit Jahresbeginn 2013 ebenfalls ungültig geworden.

Die Angaben in diesen beiden ungültig gewordenen Arbeitsstätten-Richtlinien dienen aber weiterhin als „Orientierungswerte“ beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten. Von den Richtlinien darf nur abgewichen werden, wenn der Arbeitgeber andere, aber ebenso wirksame Maßnahmen trifft, die das gleiche Schutzniveau wie die ASR erreichen.


Derzeit gibt es 22 Technische Regeln für Arbeitsstätten:

ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitstätten
ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
ASR A1.5/1,2 Fußböden
ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
ASR A1.7 Türen und Tore
ASR A1.8 Verkehrswege
ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
ASR A3.4 Beleuchtung
ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
ASR A3.5 Raumtemperatur
ASR A3.6 Lüftung
ASR A3.7 Lärm
ASR A4.1 Sanitärräume
ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
ASR A4.4 Unterkünfte
ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitstätten und Arbeitsplätze im Freien
ASR A5.2 Arforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen
ASR A6 Bildschirmarbeit

Zwei Personen sitzen über einer Planung eines Grundrisses

Für Büroarbeitsplätze sind insbesondere relevant:

  • ASR A1.2 – Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.8 – Verkehrswege
  • ASR A3.4 – Beleuchtung
  • ASR A3.5 – Raumtemperatur
  • ASR A3.6 – Lüftung
  • ASR A3.7 – Lärm
  • ASR A6 – Bildschirmarbeit

Arbeitsstättenrichtlinien im Büro: Anforderungen und Einordnung

Arbeitsstättenverordnung fürs Büro

Innerhalb eines Büros kommen die Mitarbeitenden nicht mit gefährlichen Materialien oder Maschinen in Kontakt. Nichtsdestotrotz existieren ebenfalls für Büroarbeit Arbeitnehmerschutzregelungen. Wir bieten hier eine Sammlung aller relevanten Spezifika fürs Büro.


Moderne Ringleuchten an hoher Decke mit Mooswand im Hintergrund

Bestimmungen zur Beleuchtung

Grundlegend ist zunächst, dass Arbeitsräume über ausreichend natürliches Licht verfügen müssen. Aus diesem Grund sollte die Fensterfläche mindestens 10% der Raumgröße betragen. Reicht die natürliche Beleuchtung nicht aus, müssen die Räume zusätzlich über eine künstliche Beleuchtung verfügen. Dabei sollte die Lichtstärke mindestens 500 Lux betragen. Mithilfe von normalen Büroleuchten und einer individuell einstellbaren Tischlampe können Arbeitgebende diese Werte ohne Probleme erreichen.


Eine Person sitzt telefonierend in einer Akustikbox im Hintergrund links arbeiten Personen am Schreibtisch

Höchstzulässige Lärmbelästigung

Gerade bei geistiger Arbeit, wie sie in Büros überwiegend stattfindet, spielt die Geräuschkulisse eine entscheidende Rolle. Für konzentrierte Tätigkeiten sollte der Schalldruckpegel idealerweise 50 dB(A) nicht überschreiten.
Bei weniger anspruchsvollen Tätigkeiten gelten bis zu 55 dB(A) als akzeptabel. Zum Vergleich: Ein gleichmäßiger Regen oder ein Kühlschrank liegt bei etwa 50 dB(A), ein normales Gespräch bereits bei rund 55 dB(A). Entscheidend ist dabei weniger ein fester Grenzwert als vielmehr die Frage, ob die akustische Umgebung konzentriertes Arbeiten tatsächlich unterstützt.


Raummaße im Büro

Bestimmungen zum Raummaß

Bei der Planung und Möblierung eines Büroraums gilt es verschiedene Flächen zu berücksichtigen: die Stellflächen für Möbel, die Benutzerflächen am Tisch, vor Schränken oder dem Kopierer, die Verkehrswege und die Bewegungsflächen zum Rollen mit dem Bürostuhl. Ungehinderte Bewegungsmöglichkeiten auf den Wegen zum Bildschirmarbeitsplatz, Schränken, Türen und Fenstern sind dabei ebenso wichtig wie ausreichender Platz am Schreibtisch sowie die Möglichkeit zum Wechsel der Körperhaltungen. Die aktuellen Arbeitsstättenrichtlinien für ein Büro sehen vor, dass ein Bildschirmarbeitsplatz eine Fläche von mindestens acht Quadratmetern aufweisen muss.


Raumklima im Büro

Raumtemperatur im Büro

In der Arbeitsstättenverordnung gibt es genaue Regelungen, wie viel Grad die Raumtemperatur bei Bürotätigkeiten betragen muss. Es müssen mindestens 19° C und dürfen höchstens 25° C herrschen. Die Temperatur im Büro kann aufgrund von extremen Wetterverhältnissen auch einmal unter- oder oberhalb dieser Spanne liegen. Ist dies der Fall, muss der Arbeitgeber handeln. Dabei gibt es verschiedene Maßnahmen, die zu ergreifen er verpflichtet ist.


Eine Person steht an einem elektromotorisch höhenverstellbaren Schreibtisch

Ergonomische Anforderungen an einen Büroarbeitsplatz

Büroarbeitsplätze müssen ergonomischen Anforderungen entsprechen. Dies betrifft sowohl die eingesetzten Arbeitsmittel wie Bildschirm, Tastatur und Maus als auch das Mobiliar, etwa Schreibtische und Stühle. Darüber hinaus sind Arbeitgebende verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im Umgang mit den Arbeitsmitteln zu unterweisen. Dazu gehört auch die ergonomisch richtige Nutzung des Arbeitsplatzes.



Bürofläche und Raumabmessungen (ASR A1.2)

Die ASR A1.2 legt keine pauschale Fläche pro Arbeitsplatz fest, sondern definiert Anforderungen an Mindestgrundflächen, Bewegungsflächen und Raumhöhen – abhängig von Nutzung, Einrichtung und Arbeitsweise.

In der Praxis haben sich jedoch folgende Orientierungswerte etabliert:
• etwa 8 bis 10 m² pro Arbeitsplatz bei klassischen Bürotätigkeiten
• zusätzlicher Flächenbedarf durch Möbel, Verkehrswege und gemeinsam genutzte Bereiche

Entscheidend ist dabei nicht nur die Gesamtfläche, sondern vor allem die funktionale Nutzbarkeit des Raumes.

In der Praxis zeigt sich: Die reine Einhaltung von Mindestwerten reicht häufig nicht aus, um funktionierende Arbeitsumgebungen zu schaffen.

Wie groß muss ein Büro für 2 Personen sein?

Ein Büro für zwei Personen sollte in der Regel mindestens 12 bis 16 m² groß sein, abhängig von Möblierung und Nutzung. Dabei müssen ausreichend Bewegungs- und Verkehrsflächen berücksichtigt werden.

Wie viel Bürofläche pro Mitarbeiter?

Die erforderliche Fläche pro Arbeitsplatz ergibt sich aus der Tätigkeit, der Möblierung und der Raumorganisation. In der Praxis werden häufig 8 bis 13 m² pro Person angesetzt.


Beleuchtung im Büro (ASR A3.4)

Die ASR A3.4 definiert Anforderungen an die Beleuchtung von Arbeitsplätzen.

Für Büroarbeitsplätze gilt:

  • mindestens 500 Lux Beleuchtungsstärke
  • ausreichendes Tageslicht
  • ergänzende künstliche Beleuchtung bei Bedarf

Wichtig ist dabei nicht nur die Beleuchtungsstärke, sondern auch: Blendfreiheit, gleichmäßige Ausleuchtung sowie Anpassung an die Sehaufgabe.

Moderner Bürobereich mit großer Fensterfront und viel Tageslicht. Zwei Personen sitzen an einem hohen Holztisch und arbeiten gemeinsam an einem Laptop. Über dem Tisch hängen Pflanzen und Leuchten von einer abgehängten Konstruktion. Im Hintergrund befinden sich Regale mit Büchern sowie weitere Sitzmöglichkeiten in einer offen gestalteten, wohnlichen Arbeitsumgebung.

Tageslicht und Fenster

Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass Arbeitsräume möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und eine Sichtverbindung nach außen haben. Als häufiger Planungsrichtwert gelten zehn Prozent Fensterfläche.

Ist ein Büro ohne Fenster zulässig?

Grundsätzlich fordert die ArbStättV Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen. Unter bestimmten Bedingungen sind jedoch Ausnahmen mit entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen möglich.


Lärm im Büro (ASR A3.7)

Die ASR A3.7 gibt Richtwerte für die Lärmbelastung abhängig von der Tätigkeit vor.

Für Büroarbeitsplätze gilt:

  • etwa 50 dB(A) bei konzentrierter Tätigkeit
  • bis zu 65 dB(A) bei einfachen Tätigkeiten

Diese Werte dienen als Orientierung für eine gesundheitsgerechte Gestaltung.

Gerade in offenen Bürokonzepten gewinnt die akustische Planung zunehmend an Bedeutung. Insbesondere hier sollten etwa Akustikboxen für konzentrierte Einzelarbeit oder Rückzugsräume gestellt werden.

Wie laut darf es im Büro sein?

Die zulässige Lautstärke hängt stark von der Tätigkeit ab. Je höher die kognitive Anforderung, desto niedriger sollte der Geräuschpegel sein.


Raumtemperatur und Raumklima (ASR A3.5)

Die ASR A3.5 definiert Anforderungen an die Raumtemperatur in Abhängigkeit von der Tätigkeit.

Für Büroarbeit gilt:

  • mindestens 19 °C
  • ab 26 °C müssen Maßnahmen ergriffen werden
  • ab 30 °C sind wirksame Maßnahmen zwingend erforderlich

Zusätzlich spielen Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Luftbewegung und Sonneneinstrahlung eine wichtige Rolle.

Welche Temperatur muss im Büro herrschen?

Die Temperatur muss so gestaltet sein, dass sie gesundes und konzentriertes Arbeiten ermöglicht. Dabei sind sowohl Mindestwerte als auch Maßnahmen bei hohen Temperaturen zu berücksichtigen.


Moderner Bürobereich mit hoher Tischtheke und Barhockern am Fenster. Im Zentrum steht eine grün getönte Glaswand als Raumtrenner, dahinter ein Besprechungsraum mit mehreren Stühlen und Tisch. Warme Lichtstimmung, Pflanzen und farbliche Akzente schaffen eine offene, strukturierte Arbeitsumgebung mit unterschiedlichen Zonen.

Verkehrswege und Bewegungsflächen (ASR A1.8)

Verkehrswege müssen so gestaltet sein, dass sie sicher, ausreichend dimensioniert und jederzeit nutzbar sind.

Dabei gilt: ausreichend breite Wege, keine Hindernisse und sichere Fluchtmöglichkeiten.

Die konkrete Breite hängt von der Nutzung und der Anzahl der Personen ab.

Wie breit müssen Verkehrswege im Büro sein?

Die ASR macht hierzu nutzungsabhängige Vorgaben. Entscheidend ist, dass eine ungehinderte und sichere Nutzung jederzeit gewährleistet ist.

Wie groß muss die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz sein?

Die Bewegungsfläche muss so bemessen sein, dass Mitarbeitende ihre Tätigkeit ohne Einschränkungen ausführen können. Maßgeblich ist dabei die tatsächliche Nutzung des Arbeitsplatzes.

Wie viel Abstand muss ein Schreibtisch zur Wand haben?

In der Praxis werden 80 bis 100 cm als sinnvoller Mindestabstand angesetzt, um ausreichend Bewegungsfreiheit zu gewährleisten.

Wie hoch muss ein Büroraum sein?

Die erforderliche Raumhöhe hängt von der Grundfläche und Nutzung ab. Ziel ist es, ausreichend Luftvolumen und ein angenehmes Raumgefühl sicherzustellen.


Ergonomie am Arbeitsplatz (ASR A6 Bildschirmarbeit)

Ergonomie ist ein zentraler Bestandteil der Arbeitsstättenrichtlinien und betrifft sowohl die Gestaltung des Arbeitsplatzes als auch die Nutzung.

Ein ergonomischer Arbeitsplatz umfasst: geeignete Arbeitsmöbel, korrekt positionierte Bildschirme und ausreichende Bewegungsfreiheit.

Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeitende in der ergonomischen Nutzung zu unterweisen.

Wie muss ein ergonomischer Arbeitsplatz aussehen?

Ein ergonomischer Arbeitsplatz ermöglicht eine wechselnde Körperhaltung, reduziert körperliche Belastungen und unterstützt langfristig die Gesundheit.


Arbeitsstättenrichtlinien kompakt: Wichtige Orientierungswerte

  • Bürofläche: ca. 8–10 m² pro Arbeitsplatz
  • Beleuchtung: mind. 500 Lux
  • Lärm: ca. 50–65 dB(A)
  • Temperatur: mind. 19 °C, Maßnahmen ab 26 °C

Die konkreten Anforderungen ergeben sich immer aus den jeweiligen ASR und der individuellen Nutzung.


Arbeitsstättenrichtlinien richtig einordnen

Arbeitsstättenrichtlinien sind mehr als Mindestanforderungen. Sie bilden die Grundlage für funktionierende Arbeitsumgebungen – müssen jedoch immer im Kontext der tatsächlichen Nutzung interpretiert werden.

In der Praxis zeigt sich:
Nicht die reine Einhaltung von Mindestwerten entscheidet über Qualität, sondern deren sinnvolle Übersetzung in funktionierende Räume.

In Büros gilt es hinsichtlich der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien einiges zu beachten. Hier haben wir auf einen Blick noch einmal die wichtigsten Werte zusammengefasst:

  • Bürofläche: 8 m² (mind. weitere 5 m² pro zusätzlichen Mitarbeitenden)
  • Fläche der Fenster: 10 % der Raumfläche
  • Lichtstärke Büroarbeitsplatz: 500 Lux
  • Lärmpegel: <65 dB(A) bzw. 50 dB(A)
  • Raumtemperatur: 19-25° Grad

Ein Arbeitsinspektor überprüft die Einhaltung dieser Richtwerte am Arbeitsplatz. Stellt er dabei Defizite fest, erteilt er zunächst einen Verbesserungsauftrag und leistet Aufklärungsarbeit. Erfolgt im Anschluss keine Verbesserung, erstattet der Arbeitsinspektor eine Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Arbeitsstättenrichtlinien:

Arbeitsstättenrichtlinien und die zugehörigen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) werfen in der Praxis häufig konkrete Fragen auf – von Flächenanforderungen über Beleuchtung bis hin zu Raumklima und Ergonomie. Gerade im Kontext moderner Büroflächen entsteht dabei oft Unsicherheit, wie gesetzliche Vorgaben richtig zu interpretieren und umzusetzen sind. Die folgenden Fragen und Antworten geben einen kompakten Überblick über zentrale Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien und helfen dabei, diese praxisnah einzuordnen.

Die ArbStättV ist die gesetzliche Grundlage, während die ASR konkrete Vorgaben zur praktischen Umsetzung liefern.

Ja, die Anforderungen der ArbStättV sind verbindlich. Die ASR dienen als anerkannter Stand der Technik.

Insbesondere Vorgaben zu Fläche, Beleuchtung, Lärm, Raumklima und Ergonomie.

Durch Arbeitsschutzbehörden und entsprechende Prüfungen im Betrieb.

Eine nachhaltige Bürofläche entsteht nicht allein durch technische Maßnahmen. Erst die Analyse von Arbeitsweisen, Flächennutzung und Organisationsstruktur ermöglicht es, Räume zu entwickeln, die effizient genutzt werden und gleichzeitig Gesundheit, Zusammenarbeit und Produktivität fördern.



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